Der Selbständige - Soforthilfe 2020

Mittelstand Digital

Kompetent.  Gradlinig.  Stark.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

die NRW-Soforthilfe 2020 wurde durch die Landesregierung beschlossen und kann von betroffenen Unternehmern
ab Freitag, 27.03.2020, 12:00 Uhr, über folgende Adresse (ausschließlich online) beantragt werden:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Wir empfehlen Ihnen, sich die auf der Seite bereitgestellten Informationen (inklusive des umfassenden Frage- und Antwortbereichs) gründlich durchzulesen.

Es ist davon auszugehen, dass der Service unter Umständen aufgrund des großen Andrangs vorübergehend nicht erreichbar sein wird. Seien Sie aber unbesorgt:
Anträge können bis zum 30.04.2020 gestellt werden. Bund und Land sichern zu, ausreichend Mittel für alle berechtigten Unternehmer bereitstellen zu können.

Neue Informationen sowie eine Zusammenfassung der bisherigen Maßnahmen und Optionen zur Soforthilfe durch den Bund und die Landesregierung, einschließlich eines Verweises auf die zuständigen Stellen und Ansprechpartner, finden Sie hier:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner


Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schäfer

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BDS Bund der Selbständigen NRW e.V.
BVMU Bundesvereinigung mittelständischer Unternehmer e.V.
Ferdinand-Porsche-Str. 1
59439 Holzwickede

Tel.-Nr.: 02301 / 91 96 8-0
Fax.-Nr.: 02301 / 91 96 8-29
E-Mail: info@bds-nrw.de
Internet: www.bds-nrw.de / www.bvmu.de

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